Eine Schleuder (ohne Armstütze und ohne Befestigungsmöglichkeit einer Armstütze) fällt in D NICHT unter das Waffengesetz, sie gilt als Sportgerät bzw. als Spielzeug. Erwerb und Besitz ist auch für Minderjährige OK.
Man darf eine Schleuder und auch Munition (Stahlkugeln, Muttern etc.) in der Öffentlichkeit mit sich tragen, auch zugriffsbereit. Lediglich bei Veranstaltungen bzw. Versammlungen sind Schleudern tabu (genauso wie jede Form eines Messers inkl. des klassischen "Schweizermessers" oder auch jeder andere als Waffe verwendbare Gegenstand).
Munition, die einen Brand auslösen kann oder Stromschläge austeilt etc. ist illegal. Normale Zwillenmun, kein Problem.
Mit einer Schleuder auf Menschen zu schießen ist aber nicht sehr empfehlenswert. Der Schütze muss im Prinzip davon ausgehen dass der Treffer tödlich sein kann. Hier gilt die "Verhältnismässigkeit der Mittel". Wenn Dich jemand blöd von der Seite anlabert und Du ihm dann eine 15er Stahlkugel verpasst wird das sicher ernste Konsequenzen für Dich haben. Bedroht er Dich mit einer Maschinenpistole sieht es sicher anders aus. Ich würde aber selbst in diesem Fall von der Verwendung einer Zwille abraten. Bis Du die Kugel im Leder hast ist das Magazin der MP wohl bereits entleert, in Deine Richtung...
Man wird Dich nach einer erfolgreichen Notwehr mit Zwille aber immer als Täter behandeln.
Insgesamt ist eine Zwille recht ungeeignet als Abwehrwaffe.
Man darf eine Schleuder und auch Munition (Stahlkugeln, Muttern etc.) in der Öffentlichkeit mit sich tragen, auch zugriffsbereit. Lediglich bei Veranstaltungen bzw. Versammlungen sind Schleudern tabu (genauso wie jede Form eines Messers inkl. des klassischen "Schweizermessers" oder auch jeder andere als Waffe verwendbare Gegenstand).
Munition, die einen Brand auslösen kann oder Stromschläge austeilt etc. ist illegal. Normale Zwillenmun, kein Problem.
Mit einer Schleuder auf Menschen zu schießen ist aber nicht sehr empfehlenswert. Der Schütze muss im Prinzip davon ausgehen dass der Treffer tödlich sein kann. Hier gilt die "Verhältnismässigkeit der Mittel". Wenn Dich jemand blöd von der Seite anlabert und Du ihm dann eine 15er Stahlkugel verpasst wird das sicher ernste Konsequenzen für Dich haben. Bedroht er Dich mit einer Maschinenpistole sieht es sicher anders aus. Ich würde aber selbst in diesem Fall von der Verwendung einer Zwille abraten. Bis Du die Kugel im Leder hast ist das Magazin der MP wohl bereits entleert, in Deine Richtung...
Man wird Dich nach einer erfolgreichen Notwehr mit Zwille aber immer als Täter behandeln.
Insgesamt ist eine Zwille recht ungeeignet als Abwehrwaffe.